Südtangente
17.01.2015 General-Anzeiger, Uwe Labatzki
15.01.2015 General-Anzeiger, Friedhelm Dilk und Franz-Friedrich Rohmer
14.01.2015 General-Anzeiger, Susanne Gura und Nadia Irnig
15.12.2014 General-Anzeiger, Uwe Labatzki und Anne-Ev Irnig
13.12.2014 General-Anzeiger, Anne Küpper-Oszvald
25.09.2014 Leserbrief von Uwe Labatzki zum Thema "Landrat setzt auf Zusammenarbeit mit Bonn"
12.07.2014 Leserbrief von Uwe Labatzki: "Altes Totschlagargument"
Landwirtschaftskammer Bonn
Zur Zeit sind keine Artikel zu diesem Thema verfügbar.
Lemmerzbad
Leserbrief vom 05.03.2015 an den General-Anzeiger:
Das Bürgerbegehren zur Sanierung des Lemmerz-Hallenbades ist zulässig
Die Damen und Herren in der Verwaltung der Stadt Königswinter müssen sich fragen lassen, ob sie das Geld, das sie für ihre Arbeit bekommen, auch wirklich verdienen. 600 000 Euro haben sie in den Sand gesetzt (der GA berichtete), um sich für die Neuordnung der Bäderlandschaft in Königwinter Rat zu holen und Gutachten zu bezahlen. Und die Geldvernichtungsmaschine arbeitet weiter, der Beratungsbedarf der gut bezahlten Königswinterer Beamten ist noch immer nicht gestillt!
Und nun kommt auch noch ein kostenfressender Rechtsstreit hinzu: die Stadt will das laufende Bürgerbegehren zur Sanierung des Lemmerz-Hallenbades rechtlich bekämpfen, weil die Entscheidung gegen die Sanierung schon am 29. April 2013 gefallen sei. Da wundert sich der mündige Bürger! Hat die Stadt nicht Angebote zur Sanierung des Hallenbades im Ausschreibungsverfahren ausdrücklich erbeten? Hat sie nicht die Wirtschaftlichkeit der Sanierung auf der Grundlage des Gutachtens des Spezialisten für Bädersanierungen, Alfons Tamburro aus Koblenz, Ende 2014 erneut fachlich mit ihren Beratern zusammen geprüft, und das Ergebnis in öffentlicher Sitzung bestätigt? Zu dieser Prüfung war sie rechtlich verpflichtet (!), denn sie muss mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger sorgsam umgehen! Dass sie an dieser fachlichen Prüfung kein wirkliches Interesse hatte, ist eine Schande für die Verantwortlichen, macht das Bürgerbegehren allerdings nicht unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. jur. Franz-Friedrich Rohmer
Pressespiegel
Wählen Sie links im Menü das gewünschte Thema aus.